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Der Staat hilft mit Ihren Traum von den eigenen"Vier Wänden" umzusetzen - sichern Sie sich Ihre Zulagen jetzt!
Riester Förderung bedeutet Zulage je Familienmitglied.Besonders profitieren Familien und Personen mit niedrigen Einkommen, ebenso Alleinstehende und Doppelverdiener mit hohen Einkommen. Wie hoch ist die Förderung? Berechnungsbeispiel Wohn Riester Förderung. Wer wird gefördert, wer ist förderberechtigt ?
Die jährlichen Zulagen, die Sie mit der Riester Förderung erhalten können, liegen bei:junge Leute 200 Euro Bonus einmalig ( noch nicht das 24 Lebensjahr vollendet) Grundzulage pro Erwachsener 154 Euro Kinderzulage pro Kind geb. vor 2008 185 Euro Kinderzulage pro Kind geb. nach 2008 300 Euro Sie erhalten die vollen staatlichen Förderzulagen, wenn Sie 4 % Ihres Einkommens sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen des Vorjahres) maximal 2100 Euro "riestern".
Förderberechtigt sind u.a. folgende Personen:
Arbeitnehmer ( Arbeiter, Angestellte, öffentlicher Dienst) Beamte, Wehr & Zivildienstleistende, Selbstständige deren Ehepartner förderfähig sind, Eltern in Erziehungszeit, Ehepartner von geförderten Personen SteuerersparnisDas Finanzamt prüft, ob sich neben der Zualge eine zusätzliche Steuerersparnis durch Abzug der beiträge als Sonderausgaben ergibt.
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